Das ABC für Camper-Freunde No worries - keine Sorge, ist in Australien das oberste Gebot. Dies gilt natürlich auch für die Auswahl unserer Vermieter, die sich um einen guten Zustand der Wohn- bzw. Campmobile sowie einen hervorragenden Service vor Ort bemühen. Bei der Wahl Ihres „Hotels auf Rädern“ bieten wir Ihnen die unterschiedlichsten Modelle an, vom kompakten Campervan über einen Geländewagen-Camper bis hin zu einem komfortablen Wohnmobil mit Dusche und WC. Im Zweifel sprechen Sie mit uns! Ganz bestimmt finden wir für Sie das richtige Fahrzeug! Treibstoff: Die Kosten je Liter Benzin und Diesel liegen bei ca. AUD 1,35 - 1,55, in entlegenen Gebieten auch darüber (Stand: September 2019). Campingplätze: Australien hat ein dichtes Netz teilweise hervorragend ausgestatteter Campingplätze. Ein Standplatz kostet meist zwischen AUD 30 und 60 pro Fahrzeug (mit 2 Reisenden) und Nacht, je nachdem, welchen Standard der Platz hat und ob Strom benötigt wird (Powered Site). Auf eigene Verantwortung kann auch in freier Natur gecampt werden. Bei Privat- oder Farmgelände sollte die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden. Distanzen: Australien ist ein riesiges Land. Planen Sie daher für die nicht zu unterschätzenden Distanzen genügend Zeit ein oder lassen Sie sich kompetent von uns beraten. Eingeschlossene Leistungen: Bitte beachten Sie die Angaben beim jeweiligen Vermieter und deren All Inclusive-Angebote. Einwegmieten: Einwegmieten sind in der Regel möglich. Ggf. fallen Gebühren und/oder Mindestmietdauern an. Fahrtgebiete: Camper und Wohnmobile dürfen nur auf geteerten Straßen, Allrad-Camper auch auf anerkannten Tracks und Pisten gefahren werden. In der Regel dürfen Fahrzeuge auch nach Tasmanien oder Kangaroo Island genommen und dort auf asphaltierten Straßen gefahren werden (teilweise ist vorab eine Genehmigung erforderlich). Das Befahren vieler Outbackpisten setzt eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters voraus. Klären Sie deshalb Ihre geplante Route bei Buchung sowie nochmals bei Fahrzeugübernahme ab, da ggf. kurzfristig Änderungen eintreten können. Fahrzeugtypen: Camper und Wohnmobile können bzgl. Marke, Modell, Jahrgang, Motorausführung und technischen Details sowie Innenausstattung gegenüber der Katalogausschreibung variieren. Für die Wahl des richtigen Campmobils ist wichtig, dass das Fahrzeug mindestens so viel zugelassene Sitz- und Schlafplätze besitzt wie Passagiere an Bord sind. Empfehlenswert ist es jedoch, das Fahrzeug „eine Nummer größer“ zu wählen. Wichtig ist außerdem, ob man im Fahrzeug nur schlafen oder auch kochen oder duschen will? Und ob man auch auf ungeteerten Straßen unterwegs sein will. Folgende Campmobil-Typen stehen zur Auswahl (die jeweiligen Vermieter verwenden teilweise abweichende Bezeichnungen): Mini-Camper: Auf Minivans basierende Reisemobile mit PKW-ähnlichem Platzangebot und eingeschränkter Campingausstattung. Ohne Dusche/WC und keine Stehhöhe. Campervans: Kompakte Kastenwagen (ähnlich VW Bus) mit Stehhöhe dank festem (Hitop) oder aufstellbarem (Poptop) Hochdach. Ohne Dusche/WC. Camper: Geräumige Kastenwagen (z.B. Mercedes Sprinter) mit festem Hochdach, i.d.R. Durchgang zum Wohnbereich, Dusche/WC und kompletter Campingausstattung. Meist für 2 Personen. Wohnmobile/Motorhomes: Große, komfortabel ausgestattete Fahrzeuge mit aufgesetzter, breiter und geräumiger Wohnkabine für min. 3-4 Personen und i.d.R. Durchgang zur Fahrerkabine und Alkoven mit festem Doppelbett darüber. 4WD-Camper: Ausgebaute, schwere Geländewagen (z.B. Toyota Landcruiser) oder geländegängige Pick-Ups mit aufgesetzter Wohnkabine oder mit Dachzelt, i.d.R. ohne Dusche/ WC und Durchgang zur Fahrerkabine. Je nach Modell bauartbedingt (sehr) eingeschränktes Platzangebot. Alle Vermieter behalten sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit eines bestätigten Fahrzeugs (z.B. aufgrund Reparatur, Unfall o.ä.) den Kunden ein höherwertigeres Modell zu übergeben. Daraus resultierende eventuelle Mehrkosten (z.B. aufgrund eines höheren Treibstoffverbrauches) begründen keinen Schadenersatzanspruch. Fahrzeugausstattung: Die Campmobile sind i.d.R. mit Spüle, Gasherd, Kühlschrank oder Kühlbox sowie Klimaanlage (bei kleineren Modellen teilweise nur in der Fahrerkabine) ausgestattet. Decken oder Schlafsäcke, Kissen, Hand- und Geschirrtücher, Geschirr, Besteck, Kochtöpfe, Eimer und Handbesen gehören zur Innenausstattung. Bedienungsanleitungen und Informationsmaterial werden meist gestellt. Fahrzeugübernahme und Mietvertrag: Wir empfehlen, nach Ankunft in Australien und vor Anmietung des Fahrzeugs ein oder zwei Hotelübernachtungen zur Anpassung an Klimaund Zeitunterschiede. Fahrzeuge werden in den Depots der Vermieter (nicht am Flughafen) während der Öffnungszeiten übergeben und angenommen. Am besten nehmen Sie für die Fahrt zur Vermietstation ein Taxi (auf eigene Kosten). Planen Sie für die Fahrzeugübernahme ca. zwei Stunden ein. Unsere Partner in Australien erklären Ihnen das Fahrzeug genau und machen Sie damit vertraut. Überprüfen Sie sämtliche Funktionen und Ausstattungen vor Fahrtantritt und reklamieren Sie etwaige Schäden umgehend vor Ort. Fallen Ihnen nach Übernahme Mängel auf, wenden Sie sich bitte umgehend an den Vermieter. Bei Übernahme des Campervans oder Wohnmobils schließen Sie einen rechtsgültigen Mietvertrag mit der Vermieterfirma ab. Bitte beachten Sie das Mindestalter für die Anmietung von Mietfahrzeugen. Alle Versicherungen gelten nur bei vertragsgemäßem Verhalten des Mieters und der eingetragenen Fahrer. Für die ersten Einkäufe planen Sie zwei bis drei Stunden ein. Fahrzeugrückgabe: Das Mietfahrzeug muss gründlich gereinigt und vollgetankt zurückgegeben werden. Der Vermieter berechnet Ihnen ansonsten eine Gebühr. Unverbrauchtes Propangas wird nicht erstattet. Fahrer und Führerschein: Ein gültiger internationaler Führerschein bzw. eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung des nationalen Führerscheins ist zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein erforderlich! Die Regelungen sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich; mit Ausnahme des Northern Territory ist das Mitführen einer Übersetzung ausreichend. Beide Dokumente müssen von allen Fahrern mitgeführt werden. Kaution: Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe von der Wahl der Versicherung abhängt und meist von Ihrer Kreditkarte abgebucht wird (siehe auch Mietbedingungen). Im Schadensfall stellt die Kaution die zu zahlende Selbstbeteiligung oder einen Teil der zu zahlenden Selbstbeteiligung dar und wird zunächst einbehalten, unabhängig von der Schuldfrage. Die Kaution wird voll erstattet, wenn das Fahrzeug sauber, vollgetankt und unbeschädigt zurückgegeben wird. Bei Rückbuchung auf Ihre Kreditkarte können Kursschwankungen zu einem Mehroder Minderbetrag führen. Achtung: Bitte prüfen Sie vor Abreise sowohl Tages- wie auch absolutes Kreditlimit Ihrer Kreditkarte. Es ist vorgekommen, dass trotz ausreichendem Limit die Abbuchung der Kaution aufgrund der ungewöhnlichen Höhe verweigert wurde. Bitte informieren Sie deshalb vor Abreise ihr Kreditkartenunternehmen über die bevorstehende Transaktion. Mehrfachmieten: Mehrere Mieten bei einem Vermieter können meist zu einer Gesamtmiete kombiniert werden, um die entsprechenden Langzeitrabatte nutzen zu können. Dies gilt auch für Anbieter, die in Australien und in Neuseeland Fahrzeuge haben. 272 Allgemeine Informationen
Pannen und Reparaturen: Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge durch unsere Vermietpartner können Pannen auftreten oder Reparaturen erforderlich werden. Sämtliche Vermieter gewährleisten Pannenhilfe, i.d.R. über die australischen Automobilclubs. Melden Sie Pannen unverzüglich telefonisch dem Vermieter. Sie erhalten dann Anweisungen für die weitere Vorgehensweise. Die Vermieter ersetzen im Fall von größeren Pannen nur den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht jedoch Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen. Reisegepäck: Falls Sie das Fahrzeug an der gleichen Mietstation, an der Sie es übernommen haben, wieder zurückgeben, können Sie in der Regel Gepäckstücke bei der Mietstation deponieren. „Weiche“ Gepäckstücke (z.B. Reisetaschen) lassen sich im Fahrzeug besser verstauen als Schalenkoffer. Umbuchung: Eine Umbuchung wird in manchen Fällen wie eine Stornierung und anschließende Neubuchung behandelt. Über eventuell anfallende Gebühren informiert Sie Ihre Buchungsstelle. Verkehr: Australien hat Linksverkehr. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht, ebenso die Nutzung von Baby- bzw. Kindersitzen für Kinder unter 8 Jahren. Alkohol am Steuer ist verboten. In den Ballungsräumen Sydney, Melbourne und Brisbane gibt es kostenpflichtige Straßenabschnitte, Brücken oder Tunnel (toll roads). Fahrzeuge, die diese Strecken befahren, werden automatisch gescannt. Die Kosten für die Benutzung trägt der Mieter. Die Abwicklung ist von Vermieter zu Vermieter verschieden - lassen Sie sich bitte bei der Fahrzeugübernahme von ihrem Vermieter aufklären. Versicherungen: Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Zusatzversicherung bzw. -paketes (Value Pack, Bonus Pack, etc.), um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu haben, der zu einer Reduzierung der vor Ort zu hinterlegenden Kaution führt. Oft sind im Paket auch weitere Leistungen eingeschlossen. Keine Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Salzwassereinfluss, sonstige Wasserschäden, Kupplungsschäden oder Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder Pisten. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls bei fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Verstoß gegen die örtlichen Mietbedingungen. Einschränkungen beim Versicherungsschutz gibt es in der Regel auch bei Einzelunfällen (Unfälle ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge) bzw. bei Einzelunfällen mit Überschlag (single vehicle roll-over: Unfälle ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge, bei denen Fahrzeugdach oder -seite durch Kontakt mit dem Boden beschädigt werden). Die Vermieter behalten sich vor, neben den tatsächlichen Reparaturkosten auch den Nutzungsausfall für die Tage, in denen das Fahrzeug aufgrund der Reparatur nicht vermietet werden konnte, in Rechnung zu stellen. Tipp: Mieten Sie ein Satelliten-Telefon! Sie waren bereits einmal in Australien? Dann kennen Sie vielleicht das Problem: Mit einem herkömmlichen Mobiltelefon hat man zwar in den großen Städten einen guten Empfang, auf dem Land oder gar im Outback gibt es aber keine Verbindung. Wenn Sie jedoch jederzeit telefonisch erreichbar sein wollen oder im Falle einer Panne oder gar eines Unfalles selbst telefonieren möchten, können Sie für die Dauer Ihres Urlaubes ein Satelliten-Telefon mieten. Die Geräte sind kompakt, einfach wie ein Handy zu bedienen und werden von australischen Anbietern entweder direkt im Mietfahrzeug oder an einem Ort Ihrer Wahl (z.B. das erste Hotel) hinterlegt. Alternativ können Sie ein Satelliten-Telefon auch schon vorab beim Spezialisten satrent.de in Hannover mieten, bekannt für gute Beratung, attraktive Preise und unkomplizierte Abwicklung. Infos unter www.satrent.de oder Tel. 0511 - 5367 7777 (aus dem Ausland +49 511 - 5367 7777). SBAV-Versicherung (Selbstbehalts- bzw. Selbstbeteiligungsausschluss-Versicherung) Sofern Sie keine Zusatzversicherung vor Ort und auch keine All Inclusive-Versicherung wünschen, können Sie alternativ über uns vorab eine kostengünstige SBAV-Versicherung abschließen. Im Schadenfall zahlen Sie zunächst zwar vor Ort die anfallende Selbstbeteiligung. Nach Beendigung der Reise reichen Sie zuhause eine Schadenmeldung bei der Versicherung ein und erhalten - nach Feststellung der berechtigten Ansprüche - die verauslagte Selbstbeteiligung wieder erstattet. Die Prämien variieren je nach Deckungssumme und werden je Miettag berechnet (max. Mietdauer 92 Tage): • Für PKW: EUR 5,00 | 5,50 | 6,50 oder 7,00 (max. Deckungssumme: EUR 2.000 | 3.000 | 4.000 oder 5.000). • Für Camper: EUR 3,50 | 7,00 oder 8,50 (max. Deckungssumme: EUR 1.200 | 4.000 oder 7.000). Wichtig: Hinsichtlich der vor Ort zu leistenden Kaution bzw. der Versicherungsleistungen gelten die Bedingungen der Standard-Versicherung des jeweiligen Vermieters! Grundsätzlich gilt: Deckt die Standard-Versicherung des Vermieters gewisse Schäden nicht (z.B. an Dach oder Unterboden), so hat der Mieter auch gegenüber der HanseMerkur keinerlei Ansprüche. Allgemeine Informationen 273
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