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2019-Rad-und-Schiff-Katalog

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Komfortable Radreisen mit Übernachtung auf dem Schiff, z.B. in Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich. Tagsüber fahren Sie Rad, abends übernachten Sie auf dem Schiff. Haben Sie mal keine Lust zum Radeln oder ist das Wetter schlecht, dann bleiben Sie einfach auf dem Schiff.

OSMAN KURT Seite 62

OSMAN KURT Seite 62 Länge: 32 m • Breite: 7,20 m • Tiefgang: 2,40 m • Crew: 4 • Passagiere: 14 Kabinen: 4 x mit franz. Bett, 3 x 2-Bett PLANKA Seite 56 Länge: 27,30 m • Breite: 6,20 m • Tiefgang: 2,40 m • Crew: 4 • Passagiere: 24 Kabinen: 4 x mit franz. Bett, 3 x Doppel, 4 x 3-Bett Kabinen (ca. 8–9 m 2 ) mit franz. Bett oder 2 unteren Betten • 1-Bett-Kabine = Kabine zur Alleinbenutzung • alle mit DU/WC, Föhn, zentral geregelter Klimaanlage • Bullaugen zum Öffnen Kabinen (ca. 5 m 2 ) • 4 x Kabinen mit franz. Bett • 3 x Doppelkabinen mit Etagenbetten • 4 x 3-Bett-Kabinen mit franz. Bett und 3. Bett darüber • alle mit DU/ WC, individuell regulierbarer Klimaanlage • Bullaugen auf Haupt- und Oberdeck zum Öffnen, Belüftungsschächte auf dem Unterdeck SUNDIAL Seite 61 Länge: 24,50 m • Breite: 6,25 m • Tiefgang: 2,50 m • Crew: 4 • Passagiere: 12 Kabinen: 6 x mit französischem Bett TARIN Seite 59 Länge: 22 m • Breite: 6,20 m • Tiefgang: 2,60 m • Crew: 4 • Passagiere: 24 Kabinen: 10 Kabinen Kabinen (ca. 5–6 m 2 ) mit französischem Bett (1,25–1,40 m) • 1-Bett-Kabine = Kabine mit französischem Bett zur Alleinbenutzung • alle mit DU/WC, zentral geregelter Klimaanlage • Bullaugen zum Öffnen Kabinen (ca. 7–8 m 2 ) • über Deck: 6 x mit franz. Bett (1,40 m), davon 4 mit zusätzlichem 3. Bett (Etagenbett), 4 x mit 2 unteren Betten oder Etagenbett • 1-Bett-Kabine = Kabine zur Alleinbenutzung • alle mit All-in-one-Duschkabine, Wasch becken/WC • Fenster zum Öffnen TRADITONSSEGLER – BEISPIEL Seite 66–67 Länge: 38 m • Breite: 7 m • Tiefgang: 2,70 m • Crew: 2–3 • Passagiere: 20–24 Kabinen: 6 x 3-Bett, 2 x Doppel • Segelfläche: 550 m 2 WAPEN FAN FRYSLÂN Seite 64–65 Länge: 55 m • Breite: 7,20 m • Tiefgang: 1,55 m • Crew: 4 • Passagiere: 24–36 Kabinen: 12 x 2-Bett • Segelfläche: 550 m 2 Es sind verschiedene Traditionssegler im Einsatz. Beispielaufteilung: Doppelkabine oder 3-Bett-Kabine (ca. 5 m 2 ), Etagenbetten, Waschbecken • separate Duschen und WC • Bullaugen/Lüftungsschächte zum Öffnen 2-Bett-Kabinen (ca. 8,5 m 2 ), zwei untere Betten, in allen Kabinen 3. Bett möglich • 1-Bett-Kabine = 2-Bett-Kabine zur Alleinbenutzung • alle mit DU/WC • Bullaugen zum Öffnen 74

Reisebedingungen 76 Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen. b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen. c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. d) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) zustande. e) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. f) Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstalters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung erklärt. g) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8a genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen. b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Reisever anstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiterzubelasten. 3. Leistungen und Preise a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss. 4. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reise veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder Routen (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen. b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. 5. Rücktritt des Kunden a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht. b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reise veranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Storno staffel berechnet: Fluss- & Hochsee-Kreuzfahrten bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 21. Tag vor Reiseantritt 75 % am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % Rad & Schiffsreisen bis 84. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 30 % ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 60 % ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 80 % ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 % c) Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reise veranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. d) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. e) Prämien für die über den Reiseveranstalter vermittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale von EUR 30,– pro Reisendem erhoben. b) Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.