EMPFEHLUNGEN UND INFORMATIONEN VON KARAWANE WELTWEIT. PERSÖNLICH. REISEN. Einreise USA Deutsche Staatsbürger (Erwachsene als auch Kinder) reisen unter dem sog. Visa Waiver Programm und benötigen für Flüge in die USA, Zwischenstopps und Flüge über US-Territorium: a.) einen elektronisch lesbaren Reisepass (bordeauxfarbenes Dokument mit integriertem Chip, auf dem die biometrischen Daten gespeichert sind). Der Reisepass muss noch mindestens bis zum Ende der Reise gültig sein. Für andere Nationalitäten können andere Bestimmungen gelten. b.) sowie die elektronisch erstellte Einreisegenehmigung ESTA für Reisen bis 90 Tage Aufenthalt. Die Registrierung erfolgt online über das „Electronic System for Travel Authorization“ – kurz „ESTA“ genannt. Das ESTA muss vom Reisenden selbst über folgende Webseite besorgt werden: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/. Für die ESTA-Registrierung wird eine Gebühr von derzeit 14 US$ pro Person erhoben (Zahlung per Kreditkarte). Die ESTA-Genehmigung ist 2 Jahre lang gültig und sollte schon frühzeitig angefordert werden. Wir empfehlen, einen Ausdruck der ESTA-Genehmigung bei der Reise mitzuführen. Airlines ist die Beförderung von Fluggästen untersagt, falls der Reisende vorab kein ESTA eingeholt hat. Wichtig! Passagiere mit einer ESTA Registrierung, die in den letzten 5 Jahren in die Länder Iran, Irak, Libyen, Somalia, Syrien, Sudan oder Jemen gereist sind, werden aufgrund einer neuen Regelung der US Behörden nicht länger unter dem sog. Visa Waiver Programm befördert. Dies betrifft auch Passagiere mit doppelter Staatsbürgerschaft aus einem der genannten Länder. Für diese Passagiere kann eine bestehende ESTA Registrierung seitens der US Behörden annulliert werden, so dass die Einreise in die USA nur mit einem gültigen US Visum möglich ist, welches direkt bei einer US-Botschaft eingeholt werden muss. Einreise Kanada Deutsche Staatsbürger dürfen ohne Visum für einen maximalen Aufenthalt von 6 Monaten nach Kanada einreisen. Sie benötigen neben einem über das Rückreisedatum hinaus gültigen elektronisch lesbaren Reisepass (Erwachsene als auch Kinder) eine „Electronic Travel Authorization“ (eTA). Die eTA muss vor Abreise vom Reisenden selbst online unter http:// www.cic.gc.ca/english/visit/eta-start-de.asp beantragt werden. Die Gebühr beträgt derzeit 7 CA$ pro Person (zahlbar per Kreditkarte). Die eTA gilt für maximal 5 Jahre bzw. bis zum Ablaufdatum des Reisepasses. Es empfiehlt sich, einen Ausdruck der genehmigten eTA mitzuführen. Webcodes Alle Kataloge und Reiseangebote finden Sie auch im Internet. Bei jeder Reise finden Sie in der grauen Spalte einen sogenannten „Webcode“. Geben Sie diesen auf unserer Homepage in das Suchfeld ein und Sie gelangen direkt zur ausführlichen Reisebeschreibung. Webcode: 17783 Stand: Der Inhalt und die im Katalog aufgeführten Preise entsprechen, soweit nicht anders angegeben, dem Stand vom 1. September 2017. Änderungen bleiben vorbehalten. Bildnachweis und © Copyright: Archive des Veranstalters, der Fremdenverkehrsämter und Mitarbeiter. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks in Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe (Fotokopien, Mikrokopien) oder der elektronischen Speicherung oder Verbreitung in Datenverarbeitungsanlagen und der Übersetzung bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Flüge Für die An- und Abreise in Ihr Reiseland bieten wir Ihnen die passenden Flüge mit an. Hier empfehlen wir Ihnen eine Fluggesellschaft, die aufgrund von Preis-Leistungsverhältnis, Servicequalität und Flugzeiten besonders gut geeignet ist. Gerne berücksichtigen wir Ihre persönlichen Präferenzen. Korrekte Namen! Bitte beachten Sie, dass in der Flugbuchung unbedingt die korrekten und vollständigen Vornamen und Nachnamen (ggf. Doppelnamen, keine Rufnamen) gemäß Ihrem Reisepass stehen müssen. Eine nachträgliche Änderung ist i.d.R. nicht möglich oder mit Kosten (Neubuchung der Flüge) verbunden. Bei falschen Namensangaben kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern. Sofern verfügbar bieten wir Ihnen Zubringerflüge zum Abflugort an. Dies gilt auch für Kunden aus Österreich und der Schweiz. Alternativ erreichen Sie Ihren Flughafen von allen deutschen Bahnhöfen mit der Deutschen Bahn. Eine Bahnfahrkarte („Zug zum Flug“) buchen wir Ihnen gerne dazu. Premium Economy Class und Business Class: Für deutlich mehr Sitzplatzabstand und Komfort empfehlen wir die Langstreckenflügen in den „besseren Klassen“ zu buchen. Dies ist häufig gar nicht so viel teurer! Flugplanänderungen: Die Fluggesellschaften behalten sich Flugplanänderungen vor, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir informieren Sie nach Möglichkeit immer rechtzeitig über Änderungen. Wegen häufiger Überfüllung des Luftraums, Witterungseinflüssen und steigender Sicherheitskontrollen müssen Sie sich am Flughafen etwa 3 Stunden vor Abflug einfinden. Code-Share-Flüge: Viele Flüge werden als sog. „Code-Share-Flüge“ durchgeführt. So kommt es, dass ein Flug z.B. eine Lufthansa-Flugnummer hat, der Flug jedoch mit dem Fluggerät einer Partner-Airline durchgeführt wird. Detailinformationen zu den Flügen erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Umbuchungen: Nach Flugscheinausstellung oder nach Reisebeginn sind Flugänderungen nicht mehr bzw. nur noch gegen Umbuchungsgebühren unterschiedlicher Höhe möglich. Mahlzeiten Die eingeschlossenen Verpflegungsleistungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Reisen: F = Frühstück, M = Mittagessen, A = Abendessen. Je nach Reiseverlauf kann das Mittagessen auch in Form eines Picknicks oder Lunchpakets angeboten werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie spezielle Kost, z.B. vegetarische Mahlzeiten, auf den Flügen und während der Reise wünschen. Wir geben dies als Kundenwunsch entsprechend weiter. Reiseversicherungen Eine passende Reiseversicherung sollte immer sofort nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung abgeschlossen werden. Die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie unter www.hmrv.de (HanseMerkur Reiseversicherung) und mit der Reisebestätigung zugesandt. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung. Reiserücktrittsversicherung: Wir empfehlen für jede gebuchte Reise den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt, wenn vor der Reise etwas passiert (z.B. Krankheit), was zum Nichtantritt der Reise führt. Reiseabbruchversicherung: Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung (auch „Urlaubsgarantie“ genannt). Diese leistet Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder verspätete Rückreise) und ersetzt Ihnen je nach Eintrittsdatum des Schadens den vollen oder anteiligen Reisepreis. Gesundheit Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Prophylaxe, Infektionsschutz und präventive Schutzimpfungen zu informieren. Gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Im Internet finden Sie Wissenswertes z.B. unter www.crm.de. Auslandskrankenversicherung: Jeder Reisende sollte für USA und Kanada Reisen über eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob Ihr Versicherungsschutz noch Gültigkeit hat und auch im bereisten Land gültig ist. Körperliche Anforderungen Die Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit des Reiseteilnehmers richten sich nach dem Reiseziel, dem Reisetyp und den klimatischen Verhältnissen. Auf Besonderheiten weisen wir bei der Reiseausschreibung hin. Für Teilnehmer, deren Leistungsvermögen stark eingeschränkt ist, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benötigen, sind nicht alle Reisen geeignet. Bitte informieren Sie uns bei Buchung über mögliche Einschränkungen. Zahlung Sie können Ihre Reise entweder per Banküberweisung oder per Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren Mastercard und Visa. Prüfen Sie die ausreichende Deckung der Karte, wenn Sie den Reisepreis damit bezahlen. Falls bei Zahlung per Kreditkarte eine Reiseversicherung inklusive ist, sollten Sie im Kleingedruckten deren genaue Bedingungen nachlesen. Stellen Sie sicher, dass tatsächlich der gesamte Reisepreis abgesichert ist und welche Versicherungsleitungen gegenüber einer klassischen Reiseversicherung tatsächlich inkludiert sind. Tipps • Kopieren Sie die wichtigsten Reisedokumente und bewahren Sie diese getrennt vom Handgepäck auf oder senden Sie diese eingescannt an eine E-Mail-Adresse, auf die Sie unterwegs Zugriff haben. • Teilen Sie uns eine Mobilfunknummer mit, unter der Sie unterwegs erreichbar sind. Nennen Sie uns außerdem einen Notfallkontakt daheim. • Auch das Fotografieren des Koffers hat sich bewährt, falls er mal abhandenkommt und eine genaue Beschreibung wichtig ist. 128
ALLGEMEINE INFORMATIONEN REISEBEDINGUNGEN Sehr geehrter Reisender, bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend „Reisender“ genannt - und dem in der konkreten Reiseausschreibung genannten Reiseveranstalter - nachstehend „RV“ genannt - zustande kommt. Für einzelne Angebote können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen. 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von RV zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem RV herausgegeben werden, sind für den RV und die Leistungspflicht des RV nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von RV gemacht wurden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Tage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. 1.3. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, Telefax, E-Mails, Mobilfunkdienste und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit dem RV Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen RV nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere den Länderinformationen, den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“ und den „Wichtigen Informationen für alle Reisen“. 2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung des RV hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Anzahlung und Restzahlung 3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des Reisepreises. 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt. 3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2. zu belasten. 4. Preiserhöhung Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen wie folgt zu ändern. 4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. 4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden verlangen. 4.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat. 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den RV 5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alle oder bestimmte Reisen des RV gilt, in einem entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein muss, zu bezeichnen. b) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben im Prospekt Bezug zu nehmen. c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an den RV bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. 5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten des RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des RV wahrzunehmen. 6. Rücktritt durch den Reisenden 6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die in Textform erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. 6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 59. – 31. Tage vor Reisebeginn 20 % ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 75 % ab 6. Tag vor Reisebeginn/bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises Mietwagen, Camper und Wohnmobile bis 31 Tage vor Reisebeginn 10 % ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 25 % ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. – 2. Tag vor Reisebeginn 75 % am Abreisetag/bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam vereinbart, besondere Stornobedingungen, die in den jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. 6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 129
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