WOHNMOBILE DAS ABC FÜR CAMPER-FREUNDE No worries - keine Sorge, ist in Australien das oberste Gebot. Dies gilt natürlich auch für die Auswahl unserer Vermieter, die sich um einen guten Zustand der Wohn- bzw. Campmobile sowie einen hervor ragenden Service vor Ort bemühen. Bei der Wahl Ihres „Hotels auf Rädern“ bieten wir Ihnen die unterschiedlichsten Modelle an, vom kompakten Campervan über einen Geländewagen-Camper bis hin zu einem komfortablen Wohnmobil mit Dusche und WC. Im Zweifel sprechen Sie mit uns! Ganz bestimmt finden wir für Sie das richtige Fahrzeug! 28 Benzin Die Kosten je Liter Benzin und Diesel liegen bei ca. AUD 1,20 - 1,40, in entlegenen Gebieten auch darüber (Stand: August 2017). Campingplätze Australien hat ein dichtes Netz teilweise hervorragend ausgestatteter Campingplätze. Ein Standplatz kostet meist zwischen AUD 30 und 40 pro Fahrzeug (mit 2 Reisenden) und Nacht, je nachdem, welchen Standard der Platz hat und ob Strom benötigt wird (Powered Site). Auf eigene Verantwortung kann auch in freier Natur gecampt werden. Bei Privat- oder Farmgelände sollte die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden. Übrigens: Nur mit dem Camper haben Sie die Möglichkeit, die häufig abgelegenen Nationalparks anzufahren und dort zu übernachten! Distanzen Australien ist ein riesiges Land. Planen Sie daher für die nicht zu unterschätzenden Distanzen genügend Zeit ein oder lassen Sie sich kompetent von uns beraten. Eingeschlossene Leistungen Bitte beachten Sie die Angaben beim jeweiligen Vermieter und unsere „All Inclusive” Angebote. Einwegmieten Einwegmieten sind generell möglich. Bitte beachten Sie die aufgeführten Einweg- oder Rückführgebühren bei unseren Vermietern! Je nach Anbieter und Mietdauer können diese Einweggebühren ganz entfallen. Fahrtgebiete Camper und Wohnmobile dürfen nur auf geteerten Straßen, Allrad-Camper auch auf anerkannten Tracks und Pisten gefahren werden. Alle Fahrzeuge dürfen auch mit nach Tasmanien (außer Hippie Camper) oder Kangaroo Island genommen und dort auf asphaltierten Straßen gefahren werden (teilweise ist vorab eine Genehmigung erforderlich). Das Befahren vieler Outbackpisten setzt eine ausdrück liche Zustimmung des Vermieters voraus. Klären Sie deshalb Ihre geplante Route bei Buchung sowie nochmals bei Fahrzeugübernahme ab, da ggf. kurzfristig Änderungen eintreten können. Fahrer und Führerschein Ein gültiger internationaler Führerschein bzw. eine beglaubigte englischsprachige Übersetzung des nationalen Führerscheins ist zusätzlich zum gültigen nationalen Führerschein erforderlich! Beide Führerscheine müssen von allen Fahrern mitgeführt werden. Der Internationale Führerschein kann nur noch beantragt werden, wenn gleichzeitig der neue EU-Kartenführerschein ausgestellt wird. Wegen der möglichen Bearbeitungszeiten empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Beantragung der Dokumente! (Österreich: Nach Angaben der Australischen Botschaft in Wien genügt die Übersetzung des Autoclubs ÖAMTC und ARBÖ, die in Australien anerkannt wird.) Fahrzeugtypen Camper und Wohnmobile können je nach Marke, Modell, Jahrgang, Motorausführung und technischen Details sowie Innenausstattung gegenüber der Katalogausschreibung variieren. Für die Wahl des richtigen Campmobils ist wichtig, dass das Fahrzeug mindestens so viel zugelassene Sitzplätze besitzt wie Passagiere an Bord sind. Das gleiche gilt natürlich auch für die Anzahl der Schlafplätze. Wobei es grundsätzlich empfehlenswert ist, das Fahrzeug „eine Nummer größer“ zu wählen. Wichtig ist außerdem, ob man im Fahrzeug nur schlafen oder auch kochen oder duschen will? Und ob man auch auf ungeteerten Straßen unterwegs sein will. Folgende Campmobil-Typen stehen zur Auswahl (die jeweiligen Vermieter verwenden teilweise abweichende Bezeichnungen): Mini-Camper: Auf sog. Minivans bzw. Großraumlimou sinen basierende Reisemobile mit PKW-ähnlichem Platzangebot und eingeschränkter Campingausstattung. Ohne Dusche/ WC und keine Stehhöhe. Campervans: Kompakte Kastenwagen (ähnlich VW Bus) mit Stehhöhe dank festem (Hitop) oder aufstellbarem (Poptop) Hochdach. Ohne Dusche/WC. Camper: Geräumige Kastenwagen (z.B. Mercedes Sprinter) mit festem Hochdach, i.d.R. Durchgang zum Wohnbereich, Dusche/WC und kompletter Campingausstattung. Meist für 2 Personen. Wohnmobile/Motorhomes: Große, komfortabel ausgestattete Fahrzeuge mit aufgesetzter, breiter und geräumiger Wohnkabine für min. 3-4 Personen und i.d.R. Durchgang zur Fahrerkabine und Alkoven mit festem Doppelbett darüber. 4WD-Camper: Ausgebaute, schwere Geländewagen (z.B. Toyota Landcruiser) oder geländegängige Pick-Ups mit aufgesetzter Wohnkabine oder mit Dachzelt, i.d.R. ohne Dusche/WC und Durchgang zur Fahrerkabine. Je nach Modell bauartbedingt (sehr) eingeschränktes Platzangebot. Alle Vermieter behalten sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit eines bestätigten Fahrzeugs (z.B. aufgrund Reparatur, Unfall o.ä.) den Kunden ein höherwertigeres Modell zu übergeben. Daraus resultierende eventuelle Mehrkosten (z.B. aufgrund eines höheren Treibstoffverbrauches) begründen keinen Schadenersatzanspruch. Fahrzeugübernahme und Mietvertrag Wir empfehlen, nach Ankunft in Australien und vor Anmietung des Fahrzeugs erst ein oder zwei Tage mit Hotelübernachtungen zur Anpassung an Klima- und Zeitunterschiede zu verbringen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl günstig gelegener Hotels. Fahrzeuge werden an den Depots der Vermieter (nicht am Flughafen) während der Öffnungszeiten übergeben und angenommen. Am besten nehmen Sie für die Fahrt zur Vermietstation ein Taxi (auf eigene Kosten).
WOHNMOBILE Planen Sie für die Fahrzeugübernahme ca. zwei Stunden ein. Unsere Partner in Australien erklären Ihnen das Fahrzeug genau und machen Sie damit vertraut. Überprüfen Sie sämtliche Funktionen und Ausstattungen vor Fahrtantritt und reklamieren Sie etwaige Schäden umgehend vor Ort. Fallen Ihnen nach Übernahme Mängel auf, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Vermietstation. Bei Übernahme des Campervans oder Wohnmobils schließen Sie einen rechtsgültigen Mietvertrag mit der Vermieterfirma ab. Bitte beachten Sie das Mindestalter für die Anmietung von Mietfahrzeugen. Alle Versicherungen gelten nur bei vertragsgemäßem Verhalten des Mieters und der eingetragenen Fahrer. Für die ersten Einkäufe planen Sie zwei bis drei Stunden ein. Fahrzeugausstattung Die Campmobile sind i.d.R. mit Spüle, Gasherd, Kühlschrank oder Kühlbox, Werkzeugsatz, Klimaanlage (bei kleineren Modellen teilweise nur in der Fahrerkabine), Radio und CD-Spieler und Feuerlöscher ausgestattet. Wolldecken oder Schlafsäcke, Kissen, Hand- und Geschirrtücher, Geschirr, Besteck, Kochtöpfe, Wassertank und -kanister, Eimer und Handbesen gehören zur Innenausstattung. Bedienungsanleitungen, Straßenkarten und Informationsmaterial werden meist gestellt. Die Innen- und Außenausstattung der Fahrzeuge kann je nach Vermieter und Fahrzeugtyp leicht variieren. Fahrzeugrückgabe Das Mietfahrzeug muss gründlich gereinigt und vollgetankt zurückgegeben werden. Der Vermieter berechnet Ihnen ansonsten eine Gebühr. Unverbrauchtes Propangas wird nicht erstattet. Kaution Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution zu hinterlegen, deren Höhe von der Wahl der Versicherung abhängt und meist von Ihrer Kreditkarte abgebucht wird (siehe auch Mietbe dingungen). Im Schadensfall stellt die Kaution den zu zahlenden Selbstbehalt oder einen Teil des zu zahlenden Selbstbehaltes dar und wird zunächst einbehalten, unabhängig von der Schuldfrage. Die Kaution wird voll erstattet, wenn das Fahrzeug sauber, vollgetankt und unbeschädigt zurückgegeben wird. Bei Rückbuchung auf Ihre Kreditkarte können Kursschwankungen zu einem Mehr- oder Minderbetrag führen. Achtung: Bitte prüfen Sie vor Abreise sowohl Tages- wie auch absolutes Kreditlimit Ihrer Kreditkarte. Es ist wiederholt vorgekommen, dass trotz ausreichendem Limit die Abbuchung der Kaution aufgrund der ungewöhnlichen Höhe verweigert wurde. Bitte informieren Sie deshalb vor Abreise ihr Kreditkartenunternehmen über die bevorstehende Transaktion. Mehrfachmieten Mehrere Mieten bei einem Vermieter können meist zu einer Gesamtmiete kombiniert werden, um die entsprechenden Langzeitrabatte nutzen zu können. Dies gilt auch für Anbieter, die in Australien und in Neuseeland Fahrzeuge haben. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise bei den Mietbedingungen. Pannen und Reparaturen Trotz sorgfältiger Pflege und Wartung der Fahrzeuge durch unsere Vermietpartner können Pannen auftreten oder Reparaturen erforderlich werden. Sämtliche Vermieter gewährleisten Pannenhilfe, i.d.R. über die australischen Automobilclubs. Melden Sie Pannen unverzüglich telefonisch dem Vermieter. Sie erhalten dann Anweisungen für die weitere Vorgehensweise. Die Vermieter ersetzen im Fall von größeren Pannen nur den tatsächlichen Nutzungsausfall, nicht jedoch Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen. Reisegepäck Falls Sie das Fahrzeug an der gleichen Mietstation, an der Sie es übernommen haben, wieder zurückgeben, können Sie in der Regel Gepäckstücke bei der Mietstation deponieren. „Weiche“ Gepäckstücke (z.B. Reisetaschen) lassen sich im Fahrzeug besser verstauen als Schalenkoffer. SBAV-Versicherung (Selbstbehalts- bzw. Selbstbeteiligungsausschluss-Versicherung) Sofern Sie keine Zusatzversicherung vor Ort und auch keine All Inclusive-Versicherung wünschen, können Sie alternativ über uns vorab eine kostengünstige SBAV-Versicherung der HanseMerkur-Versicherung abschließen. Im Schadenfall zahlen Sie zunächst zwar vor Ort die anfallende Selbstbeteiligung. Nach Beendigung der Reise reichen Sie zuhause eine Schadenmeldung bei der HanseMerkur Versicherung ein und erhalten - nach Fest stellung der berechtigten Ansprüche - die verauslagte Selbstbeteiligung wieder erstattet. Die Kosten für die SBAV werden je Miettag berechnet (max. Mietdauer 92 Tage) und betragen • Für PKW: EUR 3,50 oder EUR 6,00 (max. Deckungssumme: EUR 3.500 oder EUR 7.500). • Für Camper: EUR 3,00, EUR 5,50 oder EUR 9,00 (max. Deckungssumme: EUR 1.300, EUR 4.000 oder EUR 7.500). Wichtig: • Hinsichtlich der vor Ort zu leistenden Kaution bzw. der Versicherungsleistungen gelten die Bedingungen der Standard-Versicherung des jeweiligen Vermieters! • Grundsätzlich gilt: Deckt die Standard-Versicherung des Vermieters gewisse Schäden nicht (z.B. an Dach oder Unterboden), so hat der Mieter auch gegenüber der HanseMerkur keinerlei Ansprüche. Tipp: Mieten Sie ein Satelliten-Telefon! Sie waren bereits einmal in Australien? Dann kennen Sie vielleicht das Problem: Mit einem herkömmlichen Mobiltelefon hat man zwar in den großen Städten einen guten Empfang, auf dem Land oder gar im Outback gibt es aber keine Verbindung. Wenn Sie jedoch jederzeit telefonisch erreichbar sein wollen oder im Falle einer Panne oder gar eines Unfalles selbst telefonieren möchten, können Sie für die Dauer Ihres Urlaubes ein Satelliten-Telefon mieten. Die Geräte sind kompakt, einfach wie ein Handy zu bedienen und werden von australischen Anbietern entweder direkt im Mietfahrzeug oder an einem Ort Ihrer Wahl (z.B. das erste Hotel) hinterlegt. Alternativ können Sie ein Satelliten-Telefon auch schon vorab beim Spezialisten satrent.de in Hannover mieten, bekannt für gute Beratung, attraktive Preise und unkomplizierte Abwicklung. Infos unter www.satrent.de oder Tel. 0511 - 5367 7777 (aus dem Ausland +49 511 - 5367 7777). Rückerstattung Es erfolgt keine Rückerstattung für nicht genutzte Miettage. Saisonzeiten Jeder Miettag wird nach der ihm zugrunde liegenden Saisonzeit berechnet (bei Flexpreisen ist das Übernahmedatum maßgeblich). Der erste und der letzte Miettag werden jeweils als voller Miettag berechnet. Steuern Die 10%ige GST-Steuer (Goods & Services Tax) ist bei allen Vermietern in den Mietpreisen enthalten. Die staatliche Steuer (Administration Fee/Stamp Duty) in Höhe von 3% (Stand: Sep. 2017) ist ebenfalls i.d.R. eingeschlossen (bitte beachten Sie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen). Tasmanien Campervans und Wohnmobile dürfen meist vom Festland nach Tasmanien und zurück gefahren werden. Manche Vermieter behalten sich jedoch eine ausdrückliche Genehmigung vor. Teilweise gelten eingeschränkte Leistungen im Falle einer Panne oder eines Unfalles auf Tasmanien. Genaue Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage von uns! Umbuchung Eine Umbuchung wird in manchen Fällen wie eine Stornierung und anschließende Neubuchung behandelt. Über eventuell anfallende Gebühren informiert Sie Ihre Buchungsstelle. Verkehr Australien hat Linksverkehr. Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht, ebenso die Nutzung von Baby- bzw. Kindersitzen für Kinder unter 8 Jahren. Alkohol am Steuer ist verboten. In den Ballungsräumen Sydney, Melbourne und Brisbane gibt es kostenpflichtige Straßenabschnitte, Brücken oder Tunnel (toll roads). Fahrzeuge, die diese Strecken befahren, werden automatisch gescannt. Die Kosten für die Benutzung trägt der Mieter. Die Abwicklung ist von Vermieter zu Vermieter verschieden - lassen Sie sich bitte bei der Fahrzeugübernahme von ihrem Vermieter aufklären. Versicherungen Im Mietpreis ist eine Fahrzeugversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadenfall eingeschlossen. Aufgrund der hohen Kaution vor Ort empfehlen wir unseren Kunden den Abschluss einer Zusatzversicherung bzw. eines All Inclusive-Paketes. Letzteres beinhaltet den bestmöglichen Versicherungsschutz des jeweiligen Vermieters, der zu einer Reduzierung der vor Ort zu hinterlegenden Kaution führt. Zusätzlich sind in diesem Paket weitere Leistungen wie z.B. Campingmöbel, Einwegmieten oder örtliche Steuern eingeschlossen. Keine Versicherung deckt in der Regel Schäden durch Salzwassereinfluss, sonstige Wasserschäden, Kupplungsschäden oder Fahrten auf nicht zugelassenen Straßen oder Pisten. Der Versicherungsschutz entfällt ebenfalls bei fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Verstoß gegen die örtlichen Mietbedingungen. Einschränkungen beim Versicherungsschutz gibt es in der Regel auch bei Einzelunfällen (Unfälle ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge) bzw. bei Einzelunfällen mit Überschlag (single vehicle roll-over: Unfälle ohne Beteiligung weiterer Fahrzeuge, bei denen Fahrzeugdach oder -seite durch Kontakt mit dem Boden beschädigt werden). Die Vermieter behalten sich vor, neben den tatsächlichen Reparaturkosten auch den Nutzungsausfall für die Tage, in denen das Fahrzeug aufgrund der Reparatur nicht vermietet werden konnte, in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vermieters! Hinsichtlich der maximalen Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des jeweiligen Vermieters können häufig nicht dieselben Maßstäbe angesetzt werden als bei uns zu Hause. Für unsere Mietfahrzeug-Kunden haben wir deshalb eine zusätzliche Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Sofern nach einem Unfall die maximale Deckungssumme der Versicherung des Vermieters nicht ausreicht, ergänzt unsere HanseMerkur Reiseversicherung diese um maximal 1 Mio. Euro. 29
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