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2018-Afrika-Zusatzkatalog

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In unserem Afrika-Zusatzkatalog finden Sie besondere Kleingruppenreisen nach Afrika und zu den Inseln im Insel Ozean.

EMPFEHLUNGEN UND

EMPFEHLUNGEN UND INFORMATIONEN VON KARAWANE WELTWEIT. PERSÖNLICH. REISEN. Zug zum Flug Das Bahnticket berechtigt in Verbindung mit einem internationalen Flugticket zu Fahrten innerhalb Deutschlands in allen Personenzügen des Fern- und Nahverkehrs. Viele Fluggesellschaften bieten die Buchung eines Rail & Fly-Tickets für die An- und Abreise an. Ansonsten können zusammen mit Ihrer Flugund Übernachtungsleistung Rail Inclusive Tours- (RIT) Tickets gebucht werden, die Ihnen eine flexible Reiseplanung ermöglichen. Bei diesen Fahrkarten zum Sonderpreis besteht ebenfalls freie Zugwahl und Ihre Fahrt können Sie sogar unterwegs unterbrechen. Die Fahrkarte ist bis zu einem Monat auf allen Strecken der Deutschen Bahn AG in allen fahrplanmäßigen Regelzügen der DB inkl. ICE, EC, IC, gültig. Bahnkilometer (einfache Strecke) Fahrkarte in EUR für Hin- und Rückfahrt 1. Klasse 2. Klasse bis 350 km € 109 € 69 ab 351 km € 189 € 119 Kinder von 6 - 14 Jahren in Begleitung der Eltern/ Großeltern kostenfrei (Fahrkarte erforderlich). Preisstand Juli 2017, Tarifänderungen vorbehalten. Webcodes Alle Kataloge und Reiseangebote finden Sie auch im Internet unter www.karawane.de. Bei jeder Reise in diesem Katalog finden Sie in der grauen Spalte einen sogenannten „Webcode“. Geben Sie diesen auf www.karawane.de in das Suchfeld oben rechts ein und Sie gelangen direkt zur ausführlichen Reisebeschreibung. Webcode: 17783 Kreuzfahrten-Datenbank Für viele Fernreiseziele können wir Ihnen auch eine Kreuzfahrt anbieten. Großer Vorteil: täglich ein neues Ziel und Ihr Hotel reist stets mit Ihnen. Eine ausführliche Kreuzfahrt-Datenbank zeigt Ihnen aktuelle Angebote und die Vielfalt der Kreuzfahrten-Welt, mit Hochsee- und Flusskreuzfahrten. Sie finden diese im Internet unter www.karawane.de/kreuzfahrten. Karawane auf Facebook Auf unserer Facebook-Seite www.facebook.com/ KarawaneReisen finden Sie aktuelle Mitteilungen und Interessantes zum Thema Reisen. Tauschen Sie sich aus und laden Sie Ihre schönsten Reisebilder hoch! MyClimate Als Kooperationspartner der Klimaschutzorganisation MyClimate können Reisende auf freiwilliger Basis den CO²-Ausstoß, der durch die Flugreise entsteht, kompensieren. MyClimate unterstützt weltweite Klimaschutzprojekte. Unter www.karawane.de/myclimate finden Sie einen Online-Emissionsrechner. Stand: Der Inhalt und die im Katalog aufgeführten Preise entsprechen, soweit nicht anders angegeben, dem Stand vom 1. September 2017. Änderungen bleiben vorbehalten. Bildnachweis und © Copyright: Archive von Karawane Reisen, ReiseleiterInnen, Fremdenverkehrsämtern. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks in Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe (Fotokopien, Mikrokopien) oder der elektronischen Speicherung oder Verbreitung in Datenverarbeitungsanlagen und der Übersetzung bleiben der Karawane Reisen GmbH & Co. KG vorbehalten. Flüge Für die An- und Abreise in Ihr Reiseland bieten wir Ihnen die passenden Flüge mit an. Hier empfehlen wir Ihnen eine Fluggesellschaft, die aufgrund von Preis-Leistungsverhältnis, Servicequalität und Flugzeiten besonders gut geeignet ist. Gerne berücksichtigen wir Ihre persönlichen Präferenzen. Bitte denken Sie daran, uns Ihre vollständigen Vor- und Nachnamen laut Reisepass (maschinenlesbarer Teil) zu nennen. Sofern verfügbar bieten wir Ihnen auch individuelle An- und Abreiseorte oder Zubringerflüge an. Dasselbe gilt für Kunden aus Österreich und der Schweiz. Alternativ erreichen Sie Ihren Flughafen von allen deutschen Bahnhöfen mit der Deutschen Bahn. Zugtickets buchen wir Ihnen gerne dazu (mehr Informationen unter „Zug zum Flug“). Flugplanänderungen: Die Fluggesellschaften behalten sich Flugplanänderungen vor, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir informieren Sie nach Möglichkeit immer rechtzeitig über Änderungen. Die genannten Flugzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Wegen häufiger Überfüllung des Luftraums, Witterungseinflüssen und steigender Sicherheitskontrollen empfehlen wir ausreichende Übergangs- und Check-In-Zeiten von 2 - 3 Stunden. Code-Share-Flüge: Viele Flüge werden als Gemeinschaftsdienste oder sog. „Code-Share-Flüge“ durchgeführt. Deshalb kommt es z.B. vor, dass ein Flug zwar eine Lufthansa-Flugnummer hat, der Flug jedoch mit dem Fluggerät einer Partner-Airline durchgeführt wird. Detailinformationen zu den Flügen erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Reisen ohne Flug: Viele Reisen können auf Wunsch auch ohne Flug gebucht werden. In diesem Fall entfallen alle in der Reisebeschreibung genannten Flugleistungen sowie die Transfers am Ankunfts- und Abreisetag. Zudem können dann möglicherweise im Programm enthaltene Verpflegungsleistungen für diese Tage nicht gewährleistet werden. Bei selbst gebuchten Anschlussflügen haften wir nicht für das Erreichen Ihres Fluges. Die pünktliche Ankunft zum Reisebeginn im Zielland liegt dann in Ihrer Verantwortung. Eventuelle Rückerstattungen aufgrund von Verspätungen oder Flugstreichungen können nicht vorgenommen werden. Umbuchungen: Nach Flugscheinausstellung oder nach Reisebeginn sind Flugänderungen nicht mehr bzw. nur noch gegen Umbuchungsgebühren in unterschiedlicher Höhe möglich. Verlängerungen: Bei vielen Flugreisen kann die Reise ohne Flugzuschläge je nach Verfügbarkeit verlängert oder früher angetreten werden, sofern dies im Rahmen der tariflich möglichen Mindest- und Maximalaufenthalte liegt. Bitte teilen Sie uns entsprechende Wünsche zu Ihrem individuellen Anschlussprogramm, Stopover oder Badeaufenthalt bereits bei der Reisebuchung mit. Für die im Reisepreis einer Gruppenreise eingeschlossenen und nicht in Anspruch genommenen Transfers ist keine Erstattung möglich. Mahlzeiten Die eingeschlossenen Verpflegungsleistungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Reisen: F = Frühstück M = Mittagessen P = Picknick A = Abendessen Je nach Reiseverlauf kann das Mittagessen auch in Form eines Picknicks oder Lunchpakets angeboten werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie spezielle Kost, z.B. vegetarische Mahlzeiten, auf den Flügen und während der Reise wünschen. Wir geben dies als Kundenwunsch entsprechend an die Leistungsträger weiter. Reiseversicherungen Reiseversicherungen sollten immer sofort nach Erhalt der Rechnung spätestens jedoch bis zum Reisebeginn abgeschlossen werden. Die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie unter www.hmrv.de (HanseMerkur Reiseversicherung) und mit der Reisebestätigung zugesandt. Gerne beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung. Reiserücktrittsversicherung: Wir empfehlen für jede gebuchte Reise den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese schützt, wenn vor der Reise etwas passiert (z.B. Krankheit), was zum Nichtantritt der Reise führt. Viele Kunden verfügen bereits über eine Jahresreiseversicherung oder auch eine Kreditkarte, welche den Reiserücktrittschutz beinhaltet. Bitte prüfen Sie genau, welchen Versicherungsschutz Sie bereits haben oder ggf. noch benötigen! Reiseabbruchversicherung: Wir empfehlen zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung (auch „Urlaubsgarantie“ genannt). Diese leistet Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder verspätete Rückreise) und ersetzt Ihnen je nach Eintrittsdatum des Schadens den vollen oder anteiligen Reisepreis. Gesundheit Wir bitten Sie, sich rechtzeitig bei erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Prophylaxe, Infektionsschutz und präventive Schutzimpfungen zu informieren. Gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Im Internet finden Sie Wissenswertes z.B. unter www.crm.de und www.fitfor-travel.de. Auslandskrankenversicherung: Jeder Reisende sollte über eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, ob Ihr Versicherungsschutz noch Gültigkeit hat und auch im bereisten Land gültig ist. Körperliche Anforderungen: Die Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit des Reiseteilnehmers richten sich nach dem Reiseziel, dem Reisetyp und den klimatischen Verhältnissen. Auf Besonderheiten weisen wir bei der Reiseausschreibung hin. Für Teilnehmer, deren Leistungsvermögen stark eingeschränkt ist, die eine Gehhilfe oder einen Rollstuhl benötigen, sind nicht alle Reisen geeignet. Bitte informieren Sie uns bei Buchung über mögliche Einschränkungen. Zahlung Sie können Ihre Reise entweder per Banküberweisung oder mit Kreditkarte bezahlen. Wir akzeptieren Mastercard, Visa sowie American Express. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung mit Kreditkarte ein bestimmter Verfügungsrahmen vorhanden sein muss. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt fällig – der Einzug erfolgt automatisch. Falls bei Zahlung per Kreditkarte die Reiseversicherung inklusive ist, sollten Sie im Kleingedruckten die genauen Bedingungen nachlesen. Manchmal gilt der Versicherungsschutz auch, wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wird. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass tatsächlich der gesamte Reisepreis abgesichert ist. Tipps • Kopieren Sie die wichtigsten Reisedokumente und bewahren Sie diese getrennt vom Handgepäck oder bei einer Begleitperson auf oder senden Sie diese eingescannt an eine E-Mail-Adresse, auf die Sie unterwegs Zugriff haben. • Auch das Fotografieren des Koffers hat sich bewährt, falls er mal abhandenkommt und eine genaue Beschreibung wichtig ist. • Teilen Sie Karawane mit, unter welcher Mobilfunknummer Sie auf der Reise erreichbar sind und wer Ihr Notfallkontakt ist. 48

ALLGEMEINE INFORMATIONEN REISEBEDINGUNGEN Sehr geehrter Reisender, bitte lesen Sie die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend „Reisender“ genannt - und dem in der konkreten Reiseausschreibung genannten Reiseveranstalter - nachstehend „RV“ genannt - zustande kommt. Für einzelne Angebote können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen. 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von RV zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem RV herausgegeben werden, sind für den RV und die Leistungspflicht des RV nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von RV gemacht wurden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 Tage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den RV zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt der RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Kunden nicht zugeht. 1.3. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, Telefax, E-Mails, Mobilfunkdienste und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit dem RV Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen RV nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. 2. Leistungen 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere den Länderinformationen, den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“ und den „Wichtigen Informationen für alle Reisen“. 2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung des RV hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Leistungsträgern oder Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung für den RV nicht verbindlich. 3. Anzahlung und Restzahlung 3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des Reisepreises. 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1. genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt. 3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2. zu belasten. 4. Preiserhöhung Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen wie folgt zu ändern. 4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. 4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden verlangen. 4.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat. 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den RV 5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alle oder bestimmte Reisen des RV gilt, in einem entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht sein muss, zu bezeichnen. b) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben im Prospekt Bezug zu nehmen. c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an den RV bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. 5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigten des RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des RV wahrzunehmen. 6. Rücktritt durch den Reisenden 6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die in Textform erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. 6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements bis 60 Tage vor Reisebeginn 15 % ab 59. – 31. Tage vor Reisebeginn 20 % ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 30 % ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 75 % ab 6. Tag vor Reisebeginn/bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises Mietwagen, Camper und Wohnmobile bis 31 Tage vor Reisebeginn 10 % ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 25 % ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 50 % ab 14. – 2. Tag vor Reisebeginn 75 % am Abreisetag/bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam vereinbart, besondere Stornobedingungen, die in den jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. 6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 49