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2019-Kreuzfahrten-Katalog

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Kreuzfahrten 2019-2020 bei Karawane buchen! Kreuzfahrten - Erholung auf See! Ihre Kreuzfahrt-Buchung sollte bei einem Kreuzfahrt Spezialisten wie Karawane erfolgen, denn die Auswahl fällt heute gar nicht mehr so leicht. Clubkreuzfahrten, Expeditionskreuzfahrten, klassische Hochseekreuzfahrten, Flusskreuzfahrten und Yachtkreuzfahrten bilden ein riesiges Angebot, dazu gibt es immer wieder attraktive Frühbucherangebote und Specials.

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Facebook “f” Logo CMYK / .eps Facebook “f” Logo CMYK / .eps Über uns Ihr Karawane-Plus Karawane Reisen Die ganze Welt des Reisens: Hautnah, mit magischen Momenten, Begegnungen auf Augenhöhe und einmaligen Erlebnissen. Perfekt organisiert, persönlich beraten. Profitieren Sie von 69 Jahren Erfahrung und Leidenschaft fürs Reisen! Karawane zählt zu den ältesten und beständigsten Reiseunternehmen Deutschlands. Unser breites Reiseangebot, das jedes Jahr von unseren Reisespezialisten aktualisiert und verbessert wird, unterliegt strengen Qualitätskriterien. Sie können sicher sein, dass wir Ihnen stets ein optimales Angebot machen können – ganz egal, ob Sie zum ersten Mal mit Karawane unterwegs sind oder zu unseren Stammkunden zählen. Durch unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit „ihren“ Ländern bestens auskennen, werden Sie umfassend beraten. Überzeugen Sie sich selbst, auf Ihrer nächsten Reise! Ihr Team von Karawane Reisen Alle Kataloge und Reiseangebote finden Sie auch im Internet unter www.karawane.de. Allgemeine Hinweise, Informationen zu Mobilität und Barrierefreiheit, Reisebedingungen und unseren Sondergruppen-Reisen finden Sie ab Seite 104. Veranstalter der Kreuzfahrten sind die jeweiligen Reedereien (siehe Seite 105). Immer auf dem Laufenden: www.facebook.com/ KarawaneReisen Gründungsmitglied, Kooperation mittelständischer, europäischer Reiseveranstalter Bereits zum fünften Mal in Folge wurde Karawane 2018 als TOP-Reiseveranstalter zertifiziert Mitglied im Bundesverband der Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr) Anmeldung für unseren monatlichen Newsletter: www.karawane.de/newsletter CO 2 -Kompensation mit dem Online-Emissionsrechner: www.karawane.de/myclimate Lizenzierte Agentur der IATA, dem Dachverband der Fluggesellschaften Auszeichnung als Top-Partner von Hapag-Lloyd Cruises Karawane Reisen GmbH & Co. KG · Schorndorfer Str. 149 · 71638 Ludwigsburg · Tel. +49 (0) 7141 2848-0 · E-Mail: info@karawane.de Geschäftsführer: Steffen Albrecht, Georg Albrecht · Handelsregister Stuttgart HRA 200588 · USt-IdNr.: DE 146 126 684 Titelbild: © Hapag Lloyd Cruises 2 Karawane Reisen

KREUZFAHRTEN reisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und RV können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem RV, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 9. Beschränkung der Haftung 9.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 9.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. Der RV wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Passund Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Antarktis · Arktis · Atlantik · Große Fristen Seen für die · Indischer Erlangung von gegebenenfalls Ozean notwendigen · Karibik Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Mittelmeer · Nordmeer · Nordsee · Ostsee · Pazifik · Südsee · Flüsse weltweit Reiseantritt unterrichten. und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 9.3. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. 10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens 11.1. Der RV informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der RV den Kunden informieren. 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten des RV oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/ air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der RV nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 12.3. Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Individuelle Gruppen: Maßgeschneiderte Sonderreisen. v.l.n.r.: Nicole Heldmann, Britta Eggert, Hannah Gruber, Julia Gerber, Uwe Hartmann, Heike Schmied Reisebedingungen 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 13.1. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online Streitbeilegungs-Plattform http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Reisende können den RV ausschließlich am Sitz des RV verklagen. 13.3. Für Klagen des RV gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018-2019 Karawane Reisen GmbH & Co.KG Schorndorfer Str. 149 71638 Ludwigsburg Tel. +49 (0)7141 2848-0 E-Mail: info@karawane.de Handelsregister: Stuttgart HRA 200588 Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE146 126 684 Geschäftsführung: Steffen Albrecht, Georg Albrecht Kundengeldabsicherung Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung folgt Karawane Reisen durch Übergabe eines Sicherungsscheins der tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (www.tourvers.de). Unsere Leistungen • Wir beraten Sie bei der Wahl der Programmpunkte, der Routenführung und einer optimalen Tageseinteilung • Wir empfehlen Transportmittel, Hotels und Leistungen im Rahmen Ihres Budgets • Wir planen mit Ihnen Fachprogramme und Exkursionen, Reisen zu besonderen Events „Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: und Ausstellungen Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Kultur • Auf Wunsch und gestalten Reisen. und Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist’s! Reise, reise!“ Wir bieten einzigartige Reisen weltweit – ausschließlich für Ihre Gruppe konzipiert. Für Freundeskreise, Vereine, Volkshochschulen, Verlage, Banken, Verbände sowie jede andere Gruppe ab ca. 10 Personen. Sie profi tieren von unserer langjährigen Erfahrung, unseren umfassenden Länderkenntnissen und unseren ausgezeichneten Kontakten. Mit Kompetenz, Flexibilität und persönlichem Einsatz machen wir Ihre Reise zu einem einmaligen Erlebnis. 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