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2018-Rad-und-Schiff-Katalog

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Komfortable Radreisen mit Übernachtung auf dem Schiff, z.B. in Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich. Tagsüber fahren Sie Rad, abends übernachten Sie auf dem Schiff. Haben Sie mal keine Lust zum Radeln oder ist das Wetter schlecht, dann bleiben Sie einfach auf dem Schiff

TARIN Seite 59 Länge:

TARIN Seite 59 Länge: 22 m • Breite: 6,20 m • Tiefgang: 2,60 m • Crew: 4 • Passagiere: 20–24 Kabinen: 10 Kabinen THALASSA Seite 63 Länge: 47 m • Breite: 8 m • Tiefgang: 3,90 m • Crew: 5 • Passagiere: 28 Kabinen: 14 x Doppel Kabinen (ca. 7–8 m 2 ) • über Deck: 6 x mit franz. Bett (1,40 m), davon 4 mit zusätzlichem 3. Bett (Etagenbett), 4 x mit 2 unteren Betten oder Etagenbett • 1-Bett-Kabinen = Kabine zur Alleinbenutzung • alle mit All-in-one-Duschkabine, Wasch becken/WC • Fenster zum Öffnen Doppelkabinen (ca. 5–6 m 2 ), Etagenbett, Waschbecken und Dusche • 1-Bett- Kabinen = Doppelkabine zur Alleinbenutzung • 9 Toiletten auf dem Gang • Bullaugen zum Öffnen TRADITONSSEGLER – BEISPIEL Seite 66–67 Länge: 38 m • Breite: 7 m • Tiefgang: 2,70 m • Crew: 2–3 • Passagiere: 20–24 Kabinen: 6 x 3-Bett, 2 x Doppel • Segelfläche: 550 m 2 WAPEN FAN FRYSLAN Seite 64–65 Länge: 55 m • Breite: 7,20 m • Tiefgang: 1,55 m • Crew: 3 • Passagiere: 24–36 Kabinen: 12 x 2-Bett • Segelfläche: 550 m 2 Es sind verschiedene Traditionssegler im Einsatz. Beispielaufteilung: Doppelkabine oder 3-Bett-Kabinen (ca. 5 m 2 ), Etagenbetten, Waschbecken • separate Duschen und WC • Bullaugen/Lüftungsschächte zum Öffnen 2-Bett-Kabinen (ca. 10 m 2 ), zwei untere Betten, in allen Kabinen 3. Bett möglich • 1-Bett-Kabinen = 2-Bett-Kabine zur Alleinbenutzung • alle mit DU/WC • Bullaugen zum Öffnen RadtourenbücherRadkarten VERLAGESTERBAUER Über 300 Titel zu den faszinierendsten Radfernwegen www.esterbauer.com 74

REISEBEDINGUNGEN 6.1.1 Auto-, Bahn- und Busreisen: bis 50. Tag vor Reiseantritt 10 % ab 49. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 % ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 06. Tag vor Reiseantritt 75 % am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % 6.1.3 Flugreisen bis 30. Tag vor Reiseantritt 25 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 21. Tag vor Reiseantritt 75 % am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % 6.1.2 Fluss- & Hochsee-Kreuzfahrten: bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50 % ab 21. Tag vor Reiseantritt 75 % am Reisetag oder bei Nichtantritt 90 % 6.1.4 Rad & Schiffsreisen bis 84. Tag vor Reiseantritt 20 % ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 30 % ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 60 % ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 80% ab 03. Tag vor Anreise Aufgrund neuer Gesetzgebung (Pauschalreiserichtlinie II) gelten die nachfolgenden Reisebedingungen nur für alle Buchungen bis zum Buchungstag 30.06.2018. Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a-m BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher-Reisebüro-Verband) erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch. 1. Anmeldung und Bestätigung: Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen und auf Grundlage der jeweiligen Folder- bzw. Katalogausschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann wie für ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Sie erhalten von uns oder von Ihrer Buchungsstelle eine schriftliche Bestätigung. 2. Bezahlung: Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte 20% des Reisepreises an, wenn Ihnen der Insolvenzschein übersandt oder ausgehändigt wurde. Gemäß § 651 k Abs. 3 BGB sind Sie zur Zahlung nur verpflichtet, wenn der Insolvenzschein ausgehändigt wurde. Die Restzahlung leisten Sie bis 21 Tage vor Reiseantritt auf das Konto von SE-Tours oder zahlen den Betrag bei Abholung der Unterlagen in Ihrer Buchungsstelle. Bei Direktzahlung sendet Ihnen SE-Tours die Reiseunterlagen spätestens bis 8 Tage vor Reiseantritt zu. Bitte beachten Sie, dass bei Auslandsüberweisungen der Gesamtbetrag gebührenfrei auf unser Konto eingehen muss. 3. Reiseprogramm und Leistungen: Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. 4. Leistungsänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie bzw. Ihre Buchungsstelle von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 4.1 Tageweise Beschreibung: Der Reiseverlauf der Reisen kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten (z.B. Wetter, bereits belegte Anleger o.a. wichtige nautische Gründe bei Fluss- und Hochseekreuzfahrten und Rad- und Schiffstouren) dies erfordern. Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm. 5. Preisänderungen: a) SE-Tours kann Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. b) eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 5.a) zulässige Preisänderung hat SE-Tours dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn SE-Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus dem bestehenden Angebot anzubieten. 6. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer: 6.1 Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Rücktritts-, Um- oder „No Show“ 90 % buchungs- und Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich eine Bestätigung zu. Im Fall Ihres Rücktritts verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung in % vom Reisepreis. 6.2 Umbuchung Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so erheben wir bis 50 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 30,– pro Person. Bei späteren Umbuchungen entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. 6.3. Ersatzteilnehmer: Eine Namensänderung bzw. das Benennen einer Ersatzperson für eine bereits gebuchte Reise ist generell möglich. Die Ersatzperson muss den Erfordernissen der Reise entsprechen und es dürfen keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften dem Reiseantritt dieser Person entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. SE-Tours erhebt in diesem Fall bei Schiffs-, Bus- und Bahnreisen Bearbeitungsgebühren von EUR 30,– bei Flugreisen von bis zu EUR 150,–. Für die Buchung von Flügen, die nicht Teil unserer angebotenen Pauschalreise sind, gelten die jeweiligen Stornogebühren der Fluggesellschaft. Wir informieren Sie auf Anfrage gern vor jeder Flugbuchung über die jeweils geltenden Stornobedingungen. Ebenso besteht nur Anspruch auf Beförderung, wenn der Reisepreis vollständig vor Beginn der Reise auf unserem Konto eingegangen ist. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. b) bis 21 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. 9. Hinweis zur Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: §651j. 9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. 9.2 Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §651e Abs.3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 10. Haftung des Reiseveranstalters 10.1 Eigene Leistungen Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: · die gewissenhafte Reisevorbereitung; · die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; · die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3. vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von uns oder unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen bei ge - fügt sind; · die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 10.2 Erfüllungsgehilfen: Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 10.3 Fremdleistungen: Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. 11. Gewährleistung 11.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. SE-Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. SE-Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. 11.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. 11.3 Kündigung des Vertrages: Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen – in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung -. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, SE- Tours erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von SE-Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 11.4 Schadenersatz: Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. 12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, gesundheitliche Anforderungen Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung aller Pass-, Visa- und Einreiseformalitäten sowie aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. Werden Einreisevorschriften nicht eingehalten, und Sie können deshalb nicht an der Reise teilnehmen, so können wir Sie mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Bei einigen der angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. 13. Beschränkung der Haftung: Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. 13.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung: Unsere vertragliche Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 13.2 Deliktische Haftungsbeschränkung: Schadenersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Sachschäden auf EUR 4.100,– beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. 13.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. §664 HGB für den Seeverkehr, das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die Gastwirtshaftung in den §§ 701 ff BGB), die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 14. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle Ansprüche müssen Sie an folgende Adresse geltend machen: SE-Tours GmbH, Barkhausenstr. 29, D-27568 Bremerhaven. Die Abtretung von Ansprüchen gegen SE-Tours ist ausgeschlossen. 15. Sorgfaltspflichten bei Radreisen/Rad & Schiffsreisen: Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen der Reiseleitung zum Umgang und/oder zum Sichern der Geräte missachten oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen. 16. Versicherungen 16.1 Insolvenzschutzversicherung: SE-Tours hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Sie den gezahlten Reisepreis erstattet bekommen, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Außerdem werden Ihnen notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet, soweit diese infolgedessen anfallen. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Versicherung AG. 16.2 Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiseversicherung insbesondere einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) und einer Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport. Diese Versicherungen sind nicht im ausgeschriebenen Reisepreis enthalten. 17. Gerichtsstand Sie können uns nur an unserem Sitz in Bremerhaven verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Bremerhaven. 18. Verbraucherschlichtungsstelle SE-Tours GmbH nimmt nicht an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, Telefon: 07851 7957940, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. 19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. 20. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. 21. Änderungsvorbehalt: Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Veranstalter: SE-Tours GmbH Barkhausenstraße 29, 27568 Bremerhaven Tel. (0471) 4 83 88 – 0, Fax (04 71) 4 83 88 – 29 e-Mail: info@se-tours.de, www.se-tours.de Geschäftsführer für SE-Tours: Jörg Gövert Handelsregistereintragung: Amtsgericht Bremerhaven, HRB Nr. 2601 Stand: 07/2017